Garantie
2 Jahre Vollgarantie über Hoffman GKT als autorisierte Coldline-Werksvertretung. Direkter Werks-Support, kein Umweg über Generalimporteure.
Was abgedeckt ist
- Kompressor — das Herz des Schockfrosters, voller Tausch bei Defekt.
- Elektronik & Steuerung — Bedienpanel, Touchdisplay, Sensoren, Platinen.
- Kühlsystem — Verdampfer, Kondensator, Kältemittel-Kreislauf.
- Lüfter und Antriebe — interne Bauteile zur Luftverteilung.
Was nicht abgedeckt ist
- Verschleißteile wie Türdichtungen oder Innenbeleuchtung.
- Bedienfehler oder unsachgemäße Nutzung gegen die Bedienungsanleitung.
- Schäden durch externe Einflüsse (Überspannung, Wassereintritt, Transport durch den Käufer nach Anlieferung).
Wie Sie im Garantiefall vorgehen
- Kontakt aufnehmen unter +49 2224 1236704 oder per Kontaktformular.
- Fehlerbeschreibung mit Foto und Seriennummer.
- Wir prüfen mit dem Werk und beauftragen den passenden Service-Partner — bundesweit (DE).
- Vor-Ort-Reparatur oder Austausch defekter Komponenten.
Service-Partner-Netz
Wir arbeiten mit qualifizierten Kältetechnik-Betrieben zusammen. In Deutschland organisieren wir im Garantiefall den Einsatz für Sie und tragen die Kosten der Garantieleistung. Für die Schweiz gelten besondere Bedingungen – siehe die folgenden Abschnitte.
Garantie & Service in der Schweiz
Auch für Lieferungen in die Schweiz gilt die Herstellergarantie von 24 Monaten auf Arbeit und Ersatzteile. Bitte beachten Sie jedoch: Ein Vor-Ort-Kundendiensteinsatz ist für die Schweiz nicht Bestandteil der Garantieabwicklung. Im Servicefall erfolgt zunächst eine technische Vorprüfung (Fehlerbeschreibung, Fotos oder Video); anschließend stimmen wir das weitere Vorgehen direkt mit Coldline ab. Die Einsendung des Gerätes erfolgt an unseren Servicepartner Zengaffinen AG in der Schweiz; falls erforderlich, wird anschließend eine Rücksendung ins Coldline-Werk nach Italien geprüft. Transport-, Zoll- und Abwicklungskosten einer Serviceeinsendung sind nicht Bestandteil der Herstellergarantie und werden vom Käufer getragen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.